Allgemeine Bedingungen

Ich nehme auf eigene Gefahr und Haftung an der Veranstaltung teil. Mir ist bekannt, dass der Veranstalter weder für Unfälle noch für sonstige unvorhersehbare Ereignisse haftet. Ich erkläre verbindlich, dass gegen meine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Ich bin ausreichend trainiert und körperlich gesund. Meinen Gesundheitszustand lasse ich regelmäßig von einem Arzt überprüfen.

Bei der Olbernhauer Radtour handelt es sich nicht um ein Rennen, es erfolgt auch keine Sperrung der Strecken. Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Radfahrer einzeln hintereinander fahren müssen; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.

Für alle Teilnehmer wird das Tragen eines Fahrradhelmes empfohlen.

Die Ausdauer-Strecke führen durch Tschechien. Es wird besonders darauf hingewiesen, ein Personaldokument mitzuführen und dass Radfahrer unter 18 Jahren gesetzlich verpflichtet sind, einen zugelassenen Fahrradhelm zu tragen. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, wird empfohlen.

Die Fitness-, Fitness-Plus- und die Familien-Strecke sind nicht für Rennräder geeignet.

Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen die Streckenführung oder das Zeitlimit zu verändern oder die Veranstaltung abzubrechen, zu verschieben oder ganz abzusagen. In diesen Fällen besteht ebenso wie bei einer Absage durch den Teilnehmer kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. Bei Absage durch den Veranstalter vor dem Termin der Radtour gelten die Voranmeldungen automatisch für die Radtour des Folgejahres.

Mit der Anmeldung willigt jeder Teilnehmer unwiderruflichsowie sachlich und zeitlich unbegrenzt in die Veröffentlichung von Bild-, Video- und Tonmaterial der Olbernhauer Radtour, auch soweit er selbst abgebildet ist, ohne Vergütungsanspruch ein.

Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert. Außerdem kann im Folgejahr eine postalische Information über die neue Radtour erfolgen. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten beruht auf Ihrer Einwilligung. Sie haben das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, Diese ist: Der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden. SIe haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchssrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit.

Hinweise

Bei unter 14-Jährigen Teilnehmern ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf der Anmeldekarte erforderlich.

Die Strecken sind an allen Abzweigen mit Fahrbahnmarkierungen oder Schildern mit Richtungspfeilen und dem Hinweis “Olbernhauer Radtour” gekennzeichnet. Für die einzelnen Strecken werden dabei folgende Farben verwendet:
grün – Familien-Strecke, rot – Fitness-Strecke, orange – Fitness-Plus-Strecke, gelb – Ausdauer-Strecke.

Gemeinsam für mehr Sicherheit bei der Radtour

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zuverhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass er warten wird.

Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
Weitere Informationen:
Straßenverkehrs-Ordnung StVO, insbesondere §§ 1, 2, und 8
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO, insbesondere §§ 64a, 65 und 67

Prämierung

Fünf hochwertige Sachpreise werden ab 15:00 Uhr unter allen Teilnehmer ausgelost. Voraussetzung für den Preiserhalt ist die persönliche Anwesenheit des Teilnehmers. Weitere Preise werden unter notarieller Aufsicht ermittelt, während sich das Teilnehmerfeld auf Strecke befindet. Die Preise können direkt nach dem Zieleinlauf am Infostand abgeholt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Jeder Fahrer erhält ein Präsent und eine Teilnehmerurkunde.

Sonstiges

Eine Pannenhilfe erfolgt auf allen Strecken durch die Radl-Mechaniker und die Schlussfahrzeuge sowie an den Rastpunkten der Fitness- und der Familien-Strecke. Eine medizinische Versorgung ist auf der Fitness- und der Familien-Strecke verfügbar, außerdem an den Rastpunkten der Fitness- und der Familien-Strecke und auf dem Gessingplatz (Start/Ziel).Die Verpflegung an den Rastpunkten ist im Startgeld enthalten. Auch auf dem Gessingplatz ist für das leibliche Wohl der Teilnehmer gesorgt. Toiletten befinden sich an den Rastpunkten und auf dem Gessingplatz, die Duschen der Sporthalle Goethestraße (unmittelbare Nähe zum Gessingplatz) können genutzt werden.